Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Allgemeines:
Meinen sämtlichen Rechtsgeschäften liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen meiner Kunden bedürfen meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Im Zweifel gilt die Annahme meiner Waren als Anerkennung meiner AGB’s.
2) Angebot:
Meine Angebote verstehen sich stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
3) Pläne, Ausarbeitungen:
An meinen Plänen, Zeichnungen und sonstigen Ausarbeitungen behalte ich mir Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen sind diese mir unverzüglich auszuhändigen. Ohne meine Zustimmung dürfen diese nicht vervielfältigt oder Dritten zugängig gemacht werden
4) Zahlungsbedingungen, Preise, Gefahrübergang, Versicherung:
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Lohnarbeiten ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig. Skonto wird nicht gewährt und somit bei unrechtmäßigem Abzug nachgefordert. Bei Überschreitung von fälligen Zahlungsterminen stehen mir ohne vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu, vorbehaltlich eines weiteren Verzugschadens. Entstehen nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. wegen Zahlungsrückstandes oder Zahlungsverzuges) bin ich berechtigt nach meiner Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor der Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Ersatz meiner Aufwendungen zu verlangen. Soweit während des Zeitraumes vom Abschluss bis zur Ausführung des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten, bin ich berechtigt einen entsprechenden angeglichenen Preis zu verlangen. Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Transportkosten. Bei Versendung der Ware geht die Gefahr der Versendung mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Der Abschluss einer Transportversicherung oder die Versendung als Wertpaket erfolgt bei Versendung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Kostenerstattung.
5) Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Pauschale:
Soweit mir gegen Kunden Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zustehen, hat der Kunde einen Schadenersatz von mindestens 15% des der jeweiligen Lieferung zugrunde liegenden Rechnungsbetrages zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bei entsprechendem Nachweis bleibt vorbehalten. Ebenso bleibt dem Kunden die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
6) Anrechnungs- u. Zurückbehaltungsrechte, Abtretung:
Meine Kunden sind grundsätzlich nicht berechtigt ohne meine Zustimmung Rechte aus mit mir abgeschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen, gegenüber meinen Ansprüchen Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen oder mit Forderungen aufzurechnen. Die Aufrechnung seitens des Kunden mit einer gegen mich bestehenden Forderung ist allerdings dann zulässig, wenn diese Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
7) Lieferung, Lieferfristen:
Die von mir angegebenen Lieferfristen beginnen mit dem Datum meiner schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen oder Daten. Alle Angaben über Lieferzeiten und -fristen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von mir als verbindlich bestätigt worden sind. Schadenersatzansprüche die gegen mich wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung erhoben werden regeln sich nach Ziffer 9) der AGB’s. Bei Abrufaufträgen besteht, falls nicht schriftlich anderes vereinbart worden ist, die Verpflichtung zur Abnahme und Bezahlung der Ware bis spätestens zum 31.12 eines jeden Jahres.
8) Eigentumsvorbehalt:
Ich behalte mir das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher mir aus diesem Vertrag und aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden offen stehender Forderungen vor. Der Kunde ist zum Weiterverkauf, Weiterverarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie der anschließenden Veräußerung im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern die im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Den Widerruf der vorstehenden Befugnisse für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, behalte ich mir vor. Eine Verarbeitung oder Umbildung der von mir gelieferten Sache nimmt der Kunde für mich vor, ohne dass mir hieraus Verpflichtungen entstehen, wobei das evtl. entstandene Mit- oder Gesamteigentum an mich abgetreten wird. Der Kunde tritt mir bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Forderungen mit Nebenrechten als Sicherheit ab, soweit er meine Vorbehaltsware oder die durch Verarbeitung, Vermischung, etc. entstandene Ware weiter veräußert. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus den Weiterverkäufen trotz Abtretung berechtigt und verpflichtet, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Er hat die von dem Abnehmer der Waren einbezogenen Beträge in Höhe der mir zustehenden Forderungen an mich abzuführen. Der Verkaufserlös aus der Vorbehaltsware wird mein Eigentum. Der Vorbehaltskäufer hat dieses Geld bis zur Weiterleitung an mich zu treuen Händen zu verwahren. Die Einziehungsermächtigung des Kunden erlischt auch ohne besonderen Widerruf, sobald er seine Zahlungen einstellt. Auf Verlangen hat der Kunde mir die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die für die Durchsetzung der Forderungen erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Soweit die mir gegen den Kunden zustehenden Sicherheiten 120% meiner Forderungen gegenüber dem Kunden übersteigen, werde ich in angemessenem Rahmen die an mich abgetretenen Forderungen freigeben oder Vorbehaltseigentum zurück übertragen.
9) Gewährleistung:
Für die von mir vertriebenen Fremdleistungen leiste ich nur insoweit Gewähr, als sich der Lieferant diesbezüglich mir gegenüber verpflichtet hat. Ich bin in diesem Falle berechtigt, alle etwaigen Ansprüche gegen meine Lieferanten an meine Kunden mit befreiender Wirkung abzutreten. Für selbst hergestellte Erzeugnisse leiste ich innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe in der Weise Gewähr, dass ich die Ware nach meiner Wahl entweder unentgeltlich nachbessere oder aber Ersatz leiste, Zug um Zug gegen Rückgabe der unversehrten mangelhaften Ware. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung und Ersatzlieferung bleibt dem Kunden – innerhalb der Gewährleistung – das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind nach Maßgabe der Ziffer 9 der AGB’s eingeschränkt. Für Mängel, die auf unsachgemäßer Verwendung, Änderung, insbesondere Nichtbeachtung der Betriebs- und Funktionsanleitung beruhen, wird nicht gehaftet.
10) Eigene Haftung:
Die Haftung für einen Schaden wegen einer mir vorgeworfenen leicht fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer leicht oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung meiner Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für eine mir oder meinen Erfüllungsgehilfen vorgeworfenen Pflichtverletzung bei Vertragsabschluss (culpa in contrahendo). Im Übrigen ist der Haftungsumfang der Höhe nach für jeden Einzelfall auf dem der jeweiligen Lieferung zugrunde liegenden Angebots- oder Rechnungsbetrag begrenzt. Für Mangelfolgeschäden übernehme ich grundsätzlich keine Haftung.
11) Gerichtsstand, Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist Halver, örtlich zuständiges Gericht: Amtsgericht Lüdenscheid oder Landgericht Hagen.